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Was ist ein Bürgerbus?
Zunächst einmal ist ein Bürgerbus ein ganz normales öffentliches Nahverkehrsmittel, das nach einem Fahrplan auf einer festgelegten Fahrtroute mit Haltestellen und einem Beförderungstarif fährt.
Gleich danach kommt aber schon das Besondere:
Nach dem Motto "Bürger fahren für Bürger" wird der Bürgerbus von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gesteuert.
Der Bürgerbus, ein Kleinbus mit acht Fahrgastplätzen, kann da eingesetzt werden, wo herkömmlicher Linienverkehr wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Dadurch kann er auch in nachfrageschwachen Räumen oder Zeiten Mobilität gewährleisten, ohne übermäßige Kosten zu verursachen. Er ist somit eine alternative, bedarfsorientierte Bedienungsform in wirtschaftlich passender Betriebsgröße, die meist kostendeckend fährt. Der Bürgerbus bedient oder ergänzt auf regelmäßigen Linien den Ortsverkehr und die ländlichen Randgebiete einer Gemeinde. Er fährt beispielsweise Kinder zum Kindergarten, Sportplatz oder ins Hallenbad, bringt Bürgerinnen und Bürger aus den Randgebieten in den Ortskern, zum Einkaufen, Arztbesuch oder ins Rathaus.
Wer ist daran beteiligt?
Das wichtigste Kapital eines Bürgerbusses sind natürlich die Fahrerinnen und Fahrer, die sich zu einem Bürgerbusverein zusammenschließen. Der Verein stellt den Dienstplan auf und organisiert den Betrieb des Busses. Daneben muss nach deutschem Personenbeförderungsrecht ein Verkehrsunternehmen die verkehrsrechtliche und technische Verantwortung für den Bürgerbus übernehmen. Das Unternehmen stellt das Fahrzeug zur Verfügung und trägt die Konzession für die Linie. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommune, in der der Bürgerbus fährt, die eventuell entstehenden Defizite zu tragen.
Wer kann denn Fahrer werden?
Alle Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (empfohlene Alterhöchstgrenze: 70 Jahre), den Klasse 3-Führerschein oder (entsprechenden EU-Führerschein) haben und über zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Seit Anfang 1999 gilt eine Verordnung, nach der zum Führen eines Bürgerbusses eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" erforderlich ist. Dazu muss der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen umgeschrieben werden und es sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.
Durch eine Sonderregelung wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen der Bürgerbus-Betriebes gerecht wird.