Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs

Details

Sondernutzungen, Stellungnahmen für Straßenverkehrsamt, Durchführung von Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, Beschaffung von Verkehrszeichen und Straßenschildern, Veranlassung der Aufstellung durch den Bauhof, Teilnahme an Verkehrsschauen

Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. §§ 45 und 46 StVO, auch "Sperrgenehmigung" genannt, sind beim Kreis Borken zu beantragen. Das Antragsformular des Kreises Borken finden Sie hier.

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Kreises Borken eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen benötigt wird.