Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Details
In Rechts- und Verwaltungsgeschäften findet die Vertretung des Bürgermeisters durch einen hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiter statt. Dazu ist ein Allgemeiner Vertreter zu bestimmen (§ 68 Abs. 1 GO NRW), der vom Rat bestellt wird.
Die Funktion des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters und damit des stellvertretenden Verwaltungsleiters nimmt ab dem 01.06.2021 der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung, Herr Markus Lask, wahr.
Der Bereich der allgemeinen Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Zuständigkeiten des Bürgermeisters. Die Vertretung erstreckt sich somit nicht lediglich auf den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters; es handelt sich vielmehr um eine ständige Vertretung.
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