Kindergeld

Details

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes.

Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.

Das Kindergeld müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Über die folgende Internetseite finden Sie weitere Informationen

www.familienkasse.de

Begriffe im Kontext

Kindergeldzuschlag, Kinderzuschlag, Familienkasse