Gebühren für Gewässerunterhaltung

Details

Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:

  •     Untere Schlinge

  •     Kalkbach

  •     Wellingbach

  •     Rheder Bach

  •     Obere Schlinge

Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.