Gewässerunterhaltungsgebühren

Details

Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:

  •     Untere Schlinge

  •     Kalkbach

  •     Wellingbach

  •     Rheder Bach

  •     Obere Schlinge

Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.

Kosten

Der jährliche Gebührensatz beträgt je Hektar versiegelter Fläche 321,86 EUR und je Hektar unversiegelter Fläche 2,93 EUR.