Gebühren für Gewässerunterhaltung
Details
Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:
Untere Schlinge
Kalkbach
Wellingbach
Rheder Bach
Obere Schlinge
Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.
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