Gaststättenerlaubnis / Konzession

Details

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig

  • im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder

  • im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.

Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).

Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume. 

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Begriffe im Kontext

Gaststättenrichtlinie, Gaststättenkonzession, Wirtschaftserlaubnis, Konzession für Gaststätten, Gaststättenbetrieb, Schankerlaubnis, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis, Ausschankgenehmigung, Veranstaltungen, Volksfeste, Alkoholausschank Weihnachtsmarkt, Märkte, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe