Plakatierung

Details

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, muss mindestens eine Woche vor Plakatierbeginn einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

Die Plakate sind maximal 2 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalten wir uns vor die Plakate zu entfernen und Ihnen die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Begriffe im Kontext

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