Vergnügungssteuer
Details
Die Vergnügungssteuer wird erhoben für:
Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern –auch in Kabinen
Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gastwirtschaften und ähnlichem.
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Nähere Informationen sind in der untenstehenden Satzung ersichtlich.
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