Vollstreckung
Details
Sollte ein Steuerbescheid nicht in der vorgesehenen Zeit bezahlt werden, dann bekommen Sie von uns eine Mahnung. Falls Sie danach auch nicht bezahlen, schicken wir Ihnen eine nochmalige Zahlungsaufforderung. Wenn Sie die Steuerschuld dann noch nicht begleichen, wird Sie unserer Vollstreckungsbeamten besuchen. Der Vollstreckungsbeamte hat dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher und wird schauen, was man bei Ihnen pfänden könnte um die Steuerschuld auszugleichen.
Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nehmen wir im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Städte und Gemeinden wahr.
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro