Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

Details

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Aufstellen von Waren- und Informationsständen

  • Anbringen von Plakaten

  • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen

  • Betrieb von Außengastronomie

  • die Ausübung von Straßenkunst

  • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen

  • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In Ortsdurchfahrten bedarf sie der Erlaubnis der Gemeinde; soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen.

Begriffe im Kontext

Veranstaltungswesen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Bettler, Infostand, Bauverfahren, Straße, Sondernutzungserlaubnis, Benutzung Straßenflächen, Außengastronomie , Straßencafé, Plakatierung, Außenwerbung , Fahrradständer, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung