Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Details
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Aufstellen von Waren- und Informationsständen
Anbringen von Plakaten
Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
Betrieb von Außengastronomie
die Ausübung von Straßenkunst
Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In Ortsdurchfahrten bedarf sie der Erlaubnis der Gemeinde; soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen.
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