Gewerbe Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Details

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

1. Online-Service verfügbar:

Sie können auch eine Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes komlett ONLINE erledigen! Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen dazu entsaprechende Antragsassistenten zur Verfügung.

Durch einen Klick auf eine der Auswahlmöglichkeiten erscheinen weitere Informationen zur gewählten ONLINE-Leistung.

2. Klassische PDF-Dokumente:

Für diejenigen, die eher analog unterwegs sind, bieten wir im Bereich "Downloads" auch klassische PDF-Formulare zum Download an.

HINWEIS:

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:

  • der Handwerkskammer,

  • oder Industrie- und Handelskammer.

Begriffe im Kontext

Betriebsanmeldung, Geschäftsanmeldung, Firmenanmeldung, Gewerbebetrieb, Untersagung Gewerbe, Gewerbeschein, Ordnungsamt, Zulassung Gewerbe, Reisegewerbe, Fabrik, gewerbeanmelden, Gewerbeuntersagung, Anmeldung, Gewerbetreibender, Kleingewerbeanmeldung, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbe, Gewerbemeldung, Produktionsstätte, Betrieb, Gewerbe anmelden, Gewerbe anmeldung, Gewerbeanzeige, Unternehmensanmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheit, Gewrbe, Geschäft, Wirtschaftserlaubnis, Unternehmen, Laden