Sterbeurkunde
Details
Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von dem selben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge:
jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.
Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen:
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
Geburtsurkunde
einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
Vorname
Familienname
Ort und Tag der Geburt
rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
letzter Wohnsitz
Familienstand
Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
Sterbeort und Todeszeitpunkt.
Die Sterbeurkunde kann auch Online angefordert werden.
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