Coronaschutzverordnung & Hotlines

Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) werden landesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus rechtsverbindlich fesgelegt. Die Rechtsverordnung wird fortwährend an die neuen Umstände und Ereignisse angepasst und in neuer Fassung veröffentlicht.

Details und die aktuellen Verordnungen finden Sie unter https://www.land.nrw/corona, sowie eine Seite mit den wichtigsten Informationen zur Schutzverordnung unter https://www.mags.nrw/coronavirus .

Informationen des Kreisgesundheitsamtes Borken

Zum Thema Coronavirus gibt auch der Kreis Borken im Internet Informationen unter www.kreis-borken.de/coronavirus. Dort finden sich auch Links zu den Gesundheitsministerien von Bund und Land, zum Robert-Koch-Institut und zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Über die weitere Entwicklung wird laufend über die Internetseite des Kreises Borken sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet.

  • Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken unter der Telefonnummer 02861/681-1616 ist montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr freigeschaltet.
  • Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr erreichbar.

Informationen über den Coronavirus - nichtmedizinische Fragen

Hinweise zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen nach Kommunen finden Sie im Dashboard vom Kreis Borken mit Statistiken und Auswertungsmöglichkeiten

Um die südlohnspezifischen Fragestellungen nichtmedizinischer Art der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, hat auch die Gemeinde Südlohn ein Service-Telefon unter der Telefonnummer 02862/582 99 eingerichtet. Diese ist täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr, am Wochenende von 9:00 bis 12:00 Uhr freigeschaltet.

Sollten Sie weitere nichtmedizinische Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen die E-Mail coronavirus@suedlohn.de zur Verfügung.