Nicht jeder, der einen Führerschein hat, darf auch einen Bürgerbus steuern.
Vereinbarung über die Tätigkeit als Bürgerbusfahrer: Download
Der Gesetzgeber stellt hier besondere Anforderungen:
Grundsätzlich muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse III) besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Fahrgastbeförderungsschein (Bürgerbus):
Sie noch keinen Führerschein Klasse B haben:
Der Führerscheinumtausch wird bei der Gemeinde Südlohn beantragt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Kosten: 25,00 Euro werden vom Kreis Borken übernommen.
klicken Sie hier
Gemeinde Südlohn
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Tel.: +49 2862 582 0
Fax: +49 2862 582 58
Schnellzugriff/QuicklinksINFODIENSTE
BÜRGERBUS
Bürgerstiftung
Südlohn für Jugendliche
Südlohn für Senioren
Arbeitskreis gegen Rechts
BILDUNG
VITAL.NRW
Heimatvereine:Südlohn & Oeding
Rats- und Bürgerinformationen:
Die Gemeinde Südlohn stellt zu den Sitzungen die Vorlagen und Beschlüsse automatisiert zur Verfügung. Bitte folgen Sie dem untenstehenden Verweis.
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