In den Nachrichten heißt es derzeit, dass Musikschulen ab Montag mit dem Einzelunterricht wieder starten können.
Diese Meldung ist ein wenig irreführend, denn sie ist zumindest unvollständig.
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 7 der neuen Coronaschutz-Verordnung ist ab Montag musikalischer Unterricht als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule möglich.
Das heißt im Umkehrschluß, alle Schüler ab der fünften Klasse dürfen auch im Einzelunterricht noch nicht unterrichtet werden.
Gruppen- und Partnerunterrichte dürfen nicht stattfinden.
Darüber hinaus gibt es die Regelung, dass musikalischer Unterricht in Präsenz erlaubt ist,
- wenn er in die Angebote der Schulen oder Kindertageseinrichtungen integriert ist
oder
- in Kooperation mit diesen ausschließlich für die, in den Einrichtungen gebildeten festen
Gruppen von Kindern […] angeboten wird.
Das ist bei unserer Musikalischen Früherziehung nicht der Fall, da es sich um ein Bildungsangebot eines externen Trägers (Musikschule) handelt, der außerhalb der Gruppen und Settings der Kindertageseinrichtungen stattfindet.
Wir werden am Montag im Team prüfen, welche Unterrichte wieder starten dürfen und wann der Unterricht beginnen kann.
Wir informieren Sie weiterhin!
Musikschule Südlohn-Oeding e.V.
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Tel.: +49 2862 582 17