In der Ministerpräsidentenkoferenz am 04. Januar 2021 wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Von den teilweise verschärften Maßnahmen sind insbesondere auch die Schulen und damit auch die außerschulischen Bildungsangebote betroffen.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 der aktuell geltenden Coronaschutz Verordnung ist musikalischer Unterricht in Präsenz untersagt. Somit kann die Musikschule den Unterrichtsbetrieb nicht wie geplant in der kommenden Woche wieder aufnehmen. Der Unterricht ruht bis zum 31.01.2021.
Erneute Beratungen der Bundesregierung mit den Ländern sind für den 25. Januar 2021 geplant, sodass die Musikschulleitung frühestens danach eine Aussage dazu treffen kann, wann und wie es nach dem Lockdown weitergeht.
Die Umsetzung der Maßnahmen und zeitlichen Festlegungen können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Sollte das Land NRW den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht vorzeitig wieder aufnehmen, informieren wir an dieser Stelle darüber.
Für den Monat Januar werden keine Gebühren eingezogen.
Anmeldungen für künftigen Musikunterricht in allen Fächern sind weiterhin möglich.
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