Wie bereits viele umliegende Kommunen, weist auch die Gemeinde Südlohn darauf hin, dass 2021 wie im vergangenen Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt ist.
Diese Entscheidung beruht auf einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.03.2021.
Bereits im Vorfeld hatte es entsprechende Pressemeldungen gegeben, die auf einen erneuten Ausfall der Osterfeuer hindeuteten. Daher ist das Ordnungsamt der Gemeinde Südlohn nicht wirklich überrascht von dieser Regelung.
Wegen der noch anhaltenden Corona-Pandemie und den bestehenden Kontaktbeschränkungen sind öffentliche Veranstaltungen & Versammlungen grundsätzlich weiterhin untersagt. Da gerade bei den hiesigen traditionellen Osterfeuern viele Personen zugegen sind, dürfen diese sog. Brauchtumsfeuer nicht stattfinden.
Anmeldungen zu Osterfeuern werden deshalb vom Ordnungsamt der Gemeinde Südlohn nicht entgegengenommen.
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46354 Südlohn
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