Um den Schaden für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Sofortprogramm aufgelegt. Die Landesregierung NRW reicht das Bundespaket 1:1 weiter und hat die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert.
Ab Freitag, den 27.03.2020 ist eine (ausschließlich) elektronische Antragstellung ab voraussichtlich 12:00 Uhr hier möglich: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 .
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung und weiteren Fragen unter der Telefon-Nummer 02561/97999-0.
Wer kann Zuschüsse erhalten? Die Soforthilfen im Überblick:
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 9.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 15.000 € für 3 Monate
Selbstständige und Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten:
• Einmalzahlung von 25.000 € für 3 Monate
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sogenannte Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen und Musteranträge sind hier nachzulesen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Erste Zusagen sollen bereits Anfang der kommenden Woche und erste Auszahlungen Ende der kommenden Woche vorliegen. Der Bewilligungsbescheid wird elektronisch zugestellt. Eine Auszahlung für Antragsberechtigte ist auch bei einer späteren Antragstellung innerhalb der Frist bis 30. April 2020 möglich.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.wfg-borken.de/betriebsberatung/corona_news/
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Die aktuelle Corona-Pandemie verlangt derzeit allen Beteiligten eine Menge ab. Um den Unternehmen in Südlohn sofort zu helfen und unsere Wirtschaftsbetriebe aktiv zu unterstützen, ist es möglich Steuererleichterungen für die Gewerbesteuer zu beantragen. Sie können mit diesem Formular eine zinslose Stundung und/oder die Herabsetzung der Vorauszahlungen bis zum Jahresende beantragen.
Weitere Fragen zur Thematik beantwortet gerne die Finanzabteilung der Gemeinde Südlohn unter 02862/58220 oper per E-mail unter steueramt@suedlohn.de.
Ein Antragsformular ist hier zu finden. Bitte reichen Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde ein.
Einen Überblick über weitere Hilfen, Angebote und Fördermöglichkeiten für Firmen im Zuge der Corona-Pandemie finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsförderung des Kreises Borken unter www.wfg-borken.de.
Das Corona-Virus hat für viele Unternehmen im Kreis Borken Auswirkungen, die sich in ihrem gesamten Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen lassen.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) steht hier als Ansprechpartner für betroffene Unternehmen und als wichtige Schnittstelle zur Verfügung. Um Beratungsengpässe zu vermeiden, ist dort ein Kern-Team eingerichtet, das telefonisch Auskunft gibt.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld (wfc), dem AIW e.V., der Kreishandwerkerschaft Borken sowie der Kreishandwerkerschaft Coesfeld sind auf den Seiten der WFG wichtige Informationen über Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zusammengestellt worden.
Diese Übersicht entspricht den Stand zum 16.03.2020. Die Informationen werden laufend aktualisiert und an die neuen Entwicklungen angepasst und sind auf der WFG-Homepage hier einsehbar.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Corona-Hilfen des Bundes und der Länder für touristische Unternehmen
Das Corona-Virus ist für viele Akteure der Tourismusbranche existenzbedrohend. Mit hoher Geschwindigkeit bringen Bund und Länder aktuell diverse Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für die deutsche Wirtschaft auf den Weg.
Weitere Informationen
Übersicht des Deutschen Tourismusverbands zu Maßnahmen des Bundes und der Länder:
www.deutschertourismusverband.de
Übersicht des Kompetenzzentrums Tourismus über Maßnahmen der Länder:
Informationen zum KfW-Programm „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“:
Gemeinde Südlohn
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Tel.: +49 2862 582 0
Fax: +49 2862 582 58
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Die Gemeinde Südlohn stellt zu den Sitzungen die Vorlagen und Beschlüsse automatisiert zur Verfügung. Bitte folgen Sie dem untenstehenden Verweis.
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