Die Gemeinde Südlohn bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.
Die Seiten werden derzeit neu erstellt. Die Veröffentlichung des neuen Auftritts ist für Ende 2020 vorgesehen. Hier erfolgt ein weiterer Ausbau der barrierefreien Zugänglichkeit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.suedlohn.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte dieses Online-Formular (Feedbackbogen zur Barrierefreiheit). Ihr Anliegen wird umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Gemeinde Südlohn
Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Tel.: +49 2862 582 0
Fax: +49 2862 582 58
Schnellzugriff/QuicklinksINFODIENSTE
BÜRGERBUS
Bürgerstiftung
Südlohn für Jugendliche
Südlohn für Senioren
Arbeitskreis gegen Rechts
BILDUNG
VITAL.NRW
Heimatvereine:Südlohn & Oeding
Rats- und Bürgerinformationen:
Die Gemeinde Südlohn stellt zu den Sitzungen die Vorlagen und Beschlüsse automatisiert zur Verfügung. Bitte folgen Sie dem untenstehenden Verweis.
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