Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland zur Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die eine Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder ihrer Wohnsitzgemeinde an der Europawahl teilnehmen, wobei nur eine der beiden Optionen genutzt werden darf.
Um in Südlohn wählen zu dürfen, ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Südlohn erforderlich. Für künftige Europawahlen wird die Wahlbenachrichtigung dann automatisch verschickt.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt der Gemeinde Südlohn eingereicht werden.
Das Formular zur Antragsstellung können Sie sich über dem untenstehenden Link herunterladen oder Sie benutzen das beigefügte PDF.
Weitere Informationen in allen Amtssprachen der EU finden Sie unter
Kontakt für Presse und Medien:
Gemeinde Südlohn
Fachbereich Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn
Ansprechperson:
Markus Lask
Allg. Vertreter des Bürgermeisters,
Fachbereichsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 2862 582 80
E-Mail: presse(at)suedlohn.de
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