Probleme mit Hornissen, Wespen und Co.?
Entsprechende Nester dürfen nicht „ohne vernünftigen Grund“ beseitigt werden. Einfach problematische Nester digital dem Kreis Borken als Untere Naturschutzbehörde melden und Hilfe bekommen.
Im Frühjahr beginnt bei den meisten Arten der Nestbau. Hornissen und Wespen bauen Ihre Nester in dunklen Hohlräumen, z.B. in Baumhöhlen, Nistkästen aber auch auf Dachböden oder in Rolladenkästen. Ein kleiner Spalt reicht den Tieren bereits aus, um zum Nest zu gelangen. Aggressiv reagieren die Tiere meist nur dann, wenn man dem Nest zu Nahe kommt oder dieses durch Vibrationen/ Erschütterungen stört. Hornissen, Wespen und auch Hummeln sind einjährige Völker, d.h. am Ende der Saison, im Herbst, sterben die Völker ab. Nur die Jungköniginnen überleben und überwintern an einem geschützten Ort. Im darauffolgenden Jahr wird ein neuer Staat gegründet und ein neues Nest gebaut. Verlassene Nester dürfen daher entfernt werden, da diese nicht neu besiedelt werden. Im Gegensatz dazu überdauern Bienenstaaten als ganzes Volk den Winter im Nest und nutzen dieses im Frühjahr weiter.
Zu den besonders geschützten Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählen in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die europäische Hornisse sowie die heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen . Die Tiere dürfen weder getötet noch verletzt oder ihre Nester zerstört werden.
In Ausnahmefällen kann bei Vorliegen eines zwingenden Grundes eine Bekämpfung der Nester notwendig sein. Diese Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist durch die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall zu prüfen und zuzulassen. Wenn eine Ausnahme zugelassen wird, kann ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden, das Nest zu entfernen. Die für das Volk deutlich bessere Option stellt die Umsiedlung dar. Diese ist immer zu prüfen und kann in manchen Fällen auch realisiert werden. Den dafür notwendigen Antrag können Sie unten auf dieser Seite digital stellen.
Auch Wespennester dürfen nicht „ohne vernünftigen Grund“ bekämpft werden (§ 39 BNatSchG). Für den dafür notwendigen Antrag können Sie ebenfalls das digitale Antragsformular unten auf dieser Seite nutzen.
Die Asiatische Hornisse gilt als invasive (gebietsfremde) Art. Die weitere Verbreitung dieser Art soll daher durch die Entnahme aus der Natur gestoppt werden. Wenn es sich bei einem entdeckten Nest um die asiatische Hornisse handelt, teilen Sie dies ebenfalls über das digitale Antragsformular mit. Die Beseitigung des Nestes übernimmt die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit Ihnen.
Das Formular kann über www.kreis-borken.de/insektennest aufgefunden werden. Die Seite ist auch für die Verwendung mit mobilen Endgeräten (Handys) optimiert, sodass ein Großteil der Anrufenden diesen stellen kann.
Das Formular kann selbstverständlich auch genutzt werden, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger eine Beratung zum Umgang mit den Tieren wünschen. Durch die abgefragten Informationen kann die Beratung effizienter gestaltet werden und ich kann besser auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen.
Kontakt für Presse und Medien:
Gemeinde Südlohn
Fachbereich Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn
Ansprechperson:
Markus Lask
Allg. Vertreter des Bürgermeisters,
Fachbereichsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 2862 582 80
E-Mail: presse(at)suedlohn.de
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