Gemeinde Südlohn fördert für die Anschaffung von Spezialrädern für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf
Für die Förderung ist ein Antrag erforderlich. Für das Jahr 2024 stehen von den bereitgestellten 7.500 EUR noch ca. 3.500 EUR zur Verfügung.
Die Gemeinde Südlohn unterstützt Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde hat am 10.04.2024 das "Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ beschlossen.
Ziel der Förderung:
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind oftmals von der Teilhabe am Radverkehr ausgeschlossen. Die deutlich teureren individuellen Spezialräder für Menschen mit Handicap erschweren die Beschaffung für betroffene Familien. Mit einer Förderung der Gemeinde Südlohn in Form eines Zuschusses wird eine solche Anschaffung unterstützt, um auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ggf. dauerhaft auf den Einsatz eines Kfz zu verzichten und typisch münsterländisch auf der Fietse mobil zu sein.
Fördervolumen:
Entsprechend dem o.g. Beschluss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 EUR im Haushalt 2024 berücksichtigt.
Förderprogramm:
Das "Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ beinhaltet die festgelegten Regelungen zur Förderung. Es gelten u.a. folgende Förderbedingungen:
1. Bezuschusst wird die Anschaffung nachfolgender Fahrräder (mit/ohne E-Unterstützung) für Menschen mit Handicap/ Assistenzbedarf:
- Dreirad für Person mit Handicap/Assistenzbedarf
- Spezialrad oder Sonderanfertigung für die Beförderung einer zusätzlichen Person mit/ohne Rollstuhl
- Handbike für Person mit Handicap/Assistenzbedarf
Gefördert werden neue und gebrauchte Spezialfahrräder. Bereits gekaufte Räder werden nicht gefördert.
2. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % des Kaufpreises, maximal jedoch 2.500,- EUR
Antrag auf Förderung:
Markus Lask, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung weist darauf hin, dass für die Förderung ein Antrag erforderlich ist. "Für das Jahr 2024 stehen von den bereitgestellten 7.500 EUR noch ca. 3.500 EUR zur Verfügung", so Lask.
Der Antrag und das ausführliche „Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ kann auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter heruntergeladen werden.
Hier der direkte Link:
Kontakt für Presse und Medien:
Gemeinde Südlohn
Fachbereich Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung
- Pressestelle -
Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn
Ansprechperson:
Markus Lask
Allg. Vertreter des Bürgermeisters,
Fachbereichsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 2862 582 80
E-Mail: presse(at)suedlohn.de
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