5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30" Gewerbegebiet Trimbach" im Ortsteil Südlohn

Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Gemeinde Südlohn hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 gem. § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“ beschlossen. Mit Beschluss des Rates vom 03.11.2021 wurde der Geltungsbereich dieser vereinfachten Änderung geändert.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 gem. § 2 und § 13a BauGB die Aufstellung der 6. Vereinfachten Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Da die Geltungsbereiche beider Änderungsverfahren unmittelbar aneinandergrenzen, werden diese zusammengelegt und als 5. Vereinfachte Änderung weitergeführt. Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich der Ortslage Südlohn an dem Abschnitt der Amselstraße zwischen der Drosselstraße im Norden und der K 14 „Robert-Bosch-Straße“ im Süden.

Die Bebauungsplanänderung hat folgende Zielsetzungen:

  • a. Planung des Ausbaus der Amselstraße als Gewerbestraße zur Erschließung von Gewerbegrundstücken,
  • b. Planung eines Fuß- und Radweges entlang der westlichen Seite der Amselstraße,
  • c. Überplanung einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle an der Amselstraße als Dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauVO zur Schaffung von Wohnraum.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“ im Ortsteil Südlohn, einschl. der dazugehörenden Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30 Tagen

in der Zeit vom 09.06.2023 bis 10.07.2023 (einschl.)

im Rathaus der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Straße 1 im Ortsteil Oeding - Zimmer 1.07 – 46354 Südlohn während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die folgenden Unterlagen liegen öffentlich aus (Siehe auch digital im unteren Bereich!):

  • Entwurf der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“,
  • Entwurf zur Begründung der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung der bestehenden Wallhecke,
  • Geruchstechnische Stellungahme zur Überplanung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle.

Hinweise

  • Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeinde Südlohn abgegeben werden.
  • Die Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn, www.suedlohn.de/auslegung , zum Download zur Verfügung.
  • Anregungen können schriftlich, zur Niederschrift, telefonisch oder per E-Mail, Adresse bauleitplanung@suedlohn.de eingereicht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“ im Ortsteil Südlohn bleiben können.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung dieses Planes den Regelungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Bekanntmachungsanordnung
Die Offenlegung des Entwurfes der 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Trimbach“ im Ortsteil Südlohn, einschl. der dazugehörenden Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 13a BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Südlohn, 02.06.2023

Werner Stödtke
Bürgermeister