Schöffenwahl 2023

Gesucht werden 4 Personen, die für die Amtszeit von 2024 bis 2028 am Amtsgericht Borken, Landgericht Münster und an der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt tätig werden. Bewerbungen bis zum 10.03.2023 möglich!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Südlohn 4 Personen, die am Amtsgericht Borken, Landgericht Münster und an der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Darüber hinaus werden am Landgericht Münster aus dem Amtsgerichtsbezirk Borken (ohne Stadt Borken) für das Jugendschöffengericht Borken 2 Jugendhauptschöffinnen und 3 Jugendhauptschöffen und für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster am Standort Münster 1 Jugendhauptschöffin und 1 Jugendhauptschöffe und für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster am Standort Bocholt 1 Jugendhauptschöffin und 2 Jugendhauptschöffen gesucht.

Der Rat der Gemeinde Südlohn schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bewerberinnen und Bewerber aus der Gemeinde Südlohn vor. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Südlohn wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht für das Schöffenamt gewählt werden.

Interesse? Dann bewerben Sie sich!

Mit dem folgenden Formularen können Sie sich bewerben:

Bewerbungsfrist

Bewerbungen in allgemeinen Strafsachen und in Jugendstrafsachen werden bei der Gemeinde Südlohn bis zum 10.03.2023 entgegengenommen.

 

Weitere Informationen

Der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat im Internet auf der www.schoeffenwahl2023.de alle wichtigen Infos rund um die Schöffenwahlen in kurzer und überschaubarer Form zusammengestellt.