Südlohn und Oeding – von der Gründung bis heute
Am 1. Juli 1969 wurde ein Zustand wiederhergestellt, der bereits von 1231 bis 1883 bestanden hatte. Mit Wirkung von diesem Tag schlossen sich die beiden bisher dem Amt Stadtlohn angehörigen Gemeinden Südlohn und Oeding zur neuen amtsfreien Gemeinde Südlohn zusammen.
Zur Geschichte:
Wie die meisten Städte des Münsterlandes entstand Südlohn auf dem Grund und Boden eines fürstbischöflichen Haupthofes. Auf dem Hof Schulze Pröbsting gab es schon im 12. Jahrhundert eine Kapelle, die zur Urpfarre Lohn (heute Stadtlohn) gehörte. Im Jahre 1231 wurde das alte Kirchspiel Lohn in Nordlohn (das heutige Stadtlohn) und Südlohn geteilt und die St.-Vitus-Kapelle zur Pfarrkirche erhoben. Mit dieser Trennung entstand eine eigenständige kirchliche wie politische Einheit. Als die Bevölkerung im Spätmittelalter nicht mehr wuchs, blieb Südlohn auf seinem Weg zu Stadt auf der Vorstufe eines Kirchdorfes stecken. Der Unabhängigkeitskrieg der benachbarten Niederlande gegen Spanien (1568 – 1648) brachte die weitere Ortsentwicklung wieder in Gang. Da beide Kriegsgegner häufig auch die grenznahen Orte heimsuchten, erhielten die Südlohner im Jahre 1597 durch den Landesherrn Ernst von Bayern, Bischof von Münster, die Erlaubnis, ihr Dorf mit Wall und Graben zu befestigen. Zur Unterhaltung der Befestigungsanlagen wurde Südlohn am 11. April 1617 das Marktrecht verliehen, und galt seitdem als „Wiegbold“ oder Minderstadt.
Die Entstehung des Ortsteils Oeding geht auf die 1147 urkundlich erwähnte Bauernschaft Nichtern im Westen des Kirchspiels Südlohn mit ihrem am Nordufer der Schlinge liegenden Haupthof Oeding zurück. Im Jahre 1353 wurde der Haupthof Oeding, auf dem sich schon vorher eine Burg befand, an den Fürstbischof Ludwig von Münster verkauft. Im Schutz der Burg und selbst noch einmal von einem Wassergraben umgeben, bildete sich im Laufe der Zeit eine „Freiheit“, eine aus der Gerichtsbarkeit des Landesherrn herausgelöste und direkt dem Burgherrn unterstellte Siedlung. Bis zum Verkauf 1554 wurde das Haus Oeding vom Fürstbischof von Münster als Lehen vergeben. Später ging es durch Erbschaft an die Herren von Keppel und von Mulert über, bis es 1839 mit Ausnahme des Burgturmes abgerissen wurde. Im Laufe der Geschichte gehörte Südlohn zunächst über Jahrhunderte zum Fürstbistum Münster bis es 1803 - 1811 dem Fürstbistum Salm und 1811 – 1813 dem Kaiserreich Frankreich zugeschlagen wurde. Nach der Zeit der französischen Besetzung kam Südlohn zu Preußen und damit zum Kreis Ahaus.
Bis 1883 bildete Südlohn politisch ein Amt, bestehend aus dem Wiegbold Südlohn, den Bauernschaften Eschlohn und Nichtern und dem Flecken Oeding. Sitz des damaligen Amtes war Haus Volmering (heute Hof Claushues) in Südlohn. Im Jahre 1883 wurde das Amt Südlohn aufgelöst und dem Amt Stadtlohn angegliedert, dem es dann bis 1969 angehörte. Der Verwaltungssitz lag in dieser Zeit in Stadtlohn. Mit der Gründung zweier Webereien, 1897 in Südlohn und 1907 in Oeding, begann in beiden Ortsteilen die Industrialisierung und ein wirtschaftlicher Aufschwung. Ebenfalls 1907 erfolgte die Trennung des Ortes Oeding mit der Bauernschaft Nichtern von Südlohn. Oeding bildete von diesem Zeitpunkt ab eine selbständige politische und kirchliche Gemeinde, verblieb jedoch mit der nunmehr verkleinerten Gemeinde Südlohn im Amt Stadtlohn. Im Laufe des 20. Jahrhunderts nahm die Bevölkerung beider Ortsteile stark zu. Zahlreiche Neubaugebiete wurden ausgewiesen und veränderten so das historische Siedlungsbild. Mit dem freiwilligen Zusammenschluss im Jahre 1969 bilden beide Orte wieder die Gemeinde Südlohn, die nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 als kreisangehörige Gemeinde zentral inmitten des Kreises Borken liegt.
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro