Die Fachausschüsse
In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ein Hauptausschuss, ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden können. Daneben gibt es auf Grund sondergesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung zur Einrichtung weiterer Ausschüsse. Daneben kann der Rat weitere Ausschüsse einrichten.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Ausschüsse entlasten den Rat in begrenztem Umfang bei Entscheidungszuständigkeiten haben im Wesentlichen aber die Funktion, die Entscheidungen des Rates vorzubereiten und Empfehlungen an den Rat auszusprechen.
Über die Besetzung der Ausschüsse entscheidet der Rat. Neben Ratsmitgliedern gehören den Ausschüssen in der Regel auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. In der Gmeinde Südlohn gibt es folgende Ausschüsse:
- Gemeinderat
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Bau, Planung und Gemeindeentwicklung
- Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt
- Ausschuss für Schule-, Jugend-, Senioren- und Soziales
- Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung
- Betriebsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Arbeitskreis für den Umbau der von-Galen-Schule Oeding
Weitere Informationen zum Gemeinderat und dessen Zusammensetzung finden Sie im Ratsinformationssystem.
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