Lärm- und Geruchsbelästigung
An wen wende ich mich bei Lärm- oder Geruchsbelästigung?
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Als Verursacher solcher Belästigungen kommen verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr, Flugverkehr, Baulärm etc. in Betracht. Je nachdem durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, finden Sie nachfolgend Ihren Ansprechpartner:
Im akuten Fall, insbesondere in Zeiten außerhalb der öffentlichen Dienststunden, wenden Sie sich bitte über den Polizei-Notruf 110 an Ihre nächste Polizeidienststelle.
Wenn die Ursache bei einem Gewerbe- oder Industriebetrieb, einer Baustelle oder bei Sport- und Freizeitanlagen im Dauerbetrieb liegt ist der Kreis Borken als untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Bei Belästigungen durch den Straßenverkehr ist bei Bundesfern- sowie Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW der Ansprechpartner. Sofern die Belästigung von übrigen Straßen, einer Gaststätte, von Ihrer Nachbarschaft oder von Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen ausgeht, ist das Ordnungsamt, Tel. 02862-582 30 oder im Bereitschaftsdienst 0171/3616305 zuständig.
Mehr Informationen zu Zuständigkeiten und Schwellenwerte finden Sie auf dieser Seite des Bezirksregierung Münster.
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