Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Südlohn (Stufe 4)
Der Rat der Gemeinde Südlohn hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Aktionsplan der Stufe 4 für die Gemeinde Südlohn beschlossen. Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.
Sie können den Plan hier einsehen und herunterladen:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Das Gebiet der Gemeinde Südlohn ist von der Lärmaktionsplanung nur an Teilen der Hauptverkehrsstraße Landstraße L572 im Ortsteil Südlohn betroffen. Grundlage ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Die Lärmkarten können im Umgebungslärmportal:
eingesehen werden.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegt der Berichtsentwurf der Lärmaktionsplanung im vornannten Zeitraum auch zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Straße 1, 46354 Südlohn, FB 60 Planen + Bauen, Zimmer 1.7 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Eine vorherige Terminvereinbarung (Herr Butenweg, Tel.: 02862/58261, ludger.butenweg@suedlohn.de ) ist zu empfehlen.“
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