Einwohnerantrag

Mit einem Einwohnerantrag nach § 25 GO NRW kann der Rat verpflichtet werden über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und entscheiden.

Der Antrag muss von mindestens 5% der Einwohner unterzeichnet werden. Mindestalter für die Unterzeichnung ist 14 Jahre.
In Südlohn müsste ein Antrag von ca. 470 Einwohnerinnen und Einwohnern unterschrieben werden.

Nachdem ein Einwohnerantrag als zulässig festgestellt ist, hat der Rat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.