Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Südlohn

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung hat die Gemeinde Südlohn gemäß § 38 Absatz 3 LWG NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufgestellt.

Das Wasserversorgungskonzept enthält dabei die wesentlichen Angaben, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass in der Gemeinde Südlohn die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.