Anregungen und Beschwerden
Nach §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Laut § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Südlohn wurde der Haupt- und Finanzausschuss durch den Rat der Gemeinde Südlohn für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt, welcher die Anregungen und Beschwerden inhaltlich prüft und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle überweist.
Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde Südlohn fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Eingaben von Bürgern, die weder Anregungen oder Beschwerden zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.), sind ohne Beratung vom Bürgermeister zurückzugeben.
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