Gesamtabschlüsse
Aufgrund der §§ 116 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistages und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 738), wird der folgendende Gesamtabschluss der Gemeinde Südlohn bekannt gemacht:
Dokumente
Da die Voraussetzungen nach § 116 a Abs. 1 Nr. 1-3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen für die Befreiung von der Verpflichtung, einen Gesamtabschluss aufzustellen, erfüllt sind, macht die Gemeinde Südlohn von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Jahre 2019 ff. wird daher mit entsprechenden politischen Beschlüssen verzichtet.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Birigt Küpers
Kämmerin
Telefon: 02862/582-20
E-Mail: birgit.kuepers@suedlohn.de