Gesamtabschlüsse

Aufgrund der §§ 116 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistages und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 738), wird öffentlich bekannt gemacht:

Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Südlohn des Jahres 2018.