Behindertenbeauftragte der Gemeinde Südlohn

Bereits seit dem 01.05.2022 bestellt der Gemeinderat für je zwei Jahre ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/r). Der Gemeinderat hat am 29.04.2026 mit Wirkung vom 01.05.2026 Herrn Norbert Buß und Herrn Reinhold Kleinemühl einstimmig für zwei Jahre bestellt.  

Wir sind für Sie da:

Norbert Buß

Norbert Buß

Telefon: 02862/8989096
E-Mail: norbert.buss@suedlohn.de

Reinhold Kleinemühl

Reinhold Kleinemühl

Telefon: 02862/8360
E-Mail: reinhold.kleinemuehl@suedlohn.de

Sprechstunde:

„Lust auf einen Tee oder einen Kaffee, um dabei darüber zu reden, wie Südlohn und Oeding inklusiver werden kann? Oder haben Sie ein spezielles Anliegen oder Ideen, wo und wie man Barrieren abbauen kann? Dann kommen Sie gerne zu uns“, laden Reinhold Kleinemühl und Norbert Buß herzlich ein.

Die beiden neuen Behindertenbeauftragten unterstützen Betroffene und Angehörige und bringen Anliegen sowie Verbesserungsvorschläge in Rat und Verwaltung ein. Dafür bieten sie regelmäßige Sprechstunden an:

  • jeden 1. Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr im Rathaus Oeding (kleiner Sitzungssaal)
  • ab Juli zusätzlich jeden 3. Mittwoch im Monat von 14 bis 16 Uhr im Haus Wilmers in Südlohn

Darüber hinaus sind wir telefonisch erreichbar und kommen bei Bedarf auch zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause.

„Wir freuen uns auf Sie!“

Passend zum Gedanken der Inklusion erinnern die beiden Beauftragten an ein Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker:

„Es ist normal, verschieden zu sein.“

Daraus leitet sich auch das Leitmotiv ihrer Arbeit ab:

„Nichts über uns ohne uns.“

Unsere Aufgaben:

Die/Der Behindertenbeauftragte/r:

  1. fördert die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und Herstellung der Chancengleichheit und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Sinne von § 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten,
  2. unterstützt den Gemeinderat, die Fachausschüsse und die Gemeindeverwaltung durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  3. vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen,
  4. ist Ansprechperson für Menschen mit Behinderung, Vereine, Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und koordiniert deren Anliegen und Anregungen und leitet diese ggf. an die zuständigen Stellen weiter,
  5. legt einmal jährlich dem entsprechenden Fachausschuss einen Tätigkeitsbericht vor,
  6. arbeitet mit der/dem Landesbeauftragten und der/dem Kreisbeauftragten und anderen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Kreis Borken zusammen.

 

Die Geschäftsordnung:

Meine Arbeitsgrundlage ist die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n der Gemeinde Südlohn, die der Gemeinderat am 27.04.2022 beschlossen hat. Die Geschäftsordnung steht hier zum Download bereit.