Behindertenbeauftragte der Gemeinde Südlohn

Bereits am 27.04.2022 hat der Gemeinderat zum ersten Mal einstimmig Frau Gundi Schwitte und Herrn Manfred Terbrack mit Wirkung vom 01.05.2022 für zwei Jahre als ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/r) bestellt. Die Bestellung wurde vom Gemeinderat am 24.04.2024 einstimmig für weitere zwei Jahre bestätigt:

Wir sind für Sie da:

Gundi Schwitte

Gundi Schwitte

Telefon: 02862/7271
Mobil : 01636287271
E-Mail: gundi.schwitte@suedlohn.de

Manfred Terbrack

Manfred Terbrack

Telefon: 02862/8835
Mobil: 01704511424
E-Mail: manfred.terbrack@suedlohn.de

Unsere Ziele:

Als Behindertenbeauftragte möchten wir dazu beitragen, die Gemeinde Südlohn dabei zu unterstützen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Wir vertreten dabei die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber der Verwaltung und den Behörden.

 

Unsere Tätigkeit der Behindertenbeauftragten erfolgt weisungsungebunden und ist unabhängig von politischen Parteien, Religionen und Staatsangehörigkeiten.

 

Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

 

Ihre

Gundi Schwitte und Manfred Terbrack

 

Unsere Aufgaben:

Die/Der Behindertenbeauftragte/r:

  1. fördert die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und Herstellung der Chancengleichheit und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Sinne von § 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten,
  2. unterstützt den Gemeinderat, die Fachausschüsse und die Gemeindeverwaltung durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  3. vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen,
  4. ist Ansprechperson für Menschen mit Behinderung, Vereine, Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und koordiniert deren Anliegen und Anregungen und leitet diese ggf. an die zuständigen Stellen weiter,
  5. legt einmal jährlich dem entsprechenden Fachausschuss einen Tätigkeitsbericht vor,
  6. arbeitet mit der/dem Landesbeauftragten und der/dem Kreisbeauftragten und anderen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Kreis Borken zusammen.

Unsere Geschäftsordnung:

Unsere Arbeitsgrundlage ist die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n der Gemeinde Südlohn, die der Gemeinderat am 27.04.2022 beschlossen hat. Die Geschäftsordnung steht hier zum Download bereit.