Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Südlohn bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die nachfolgende Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) geregelt und gilt für die Webseite www.suedlohn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Wir setzen das Online-Tool Fixstern ein, um dieBarrierefreiheit sicherzustellen. 

Dies ist eine moderne Softwarelösung, die Webseiten barrierefrei darstellt und zur Verbesserung der Zugänglichkeit beiträgt. Das Tool ist ein JavaScript-Widget welches auf dem Server aktion-barrierefrei.de gehostet, und von dort eingebunden wird. Durch die Einbindung des Fixstern Tool ist eine Barrierefreie Nutzung unserer Webseite durch unteranderem folgenden Möglichkeiten und Modi teilweise gewährleistet:

  • Epilepsie-Sicherheit,
  • Sehbehinderung,
  • Kognitive Beeinträchtigung,
  • ADHS, Inhaltsgröße,
  • Virtuelle Tastatur,
  • Bilder verbergen,
  • Animation stoppen,
  • Lesemaske,
  • Großer Curser,
  • Kognitives Lesen,
  • Navitasten,
  • Sprachnavi etc.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung:

Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.

  • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung:

Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

  •  Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächig vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte dieses Online-Formular (Feedbackbogen zur Barrierefreiheit). Ihr Anliegen wird umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Ombudsstelle
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der

Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de