Korruptionsvorbeugung bei der Gemeinde Südlohn

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Südlohn haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeitenden der Verwaltung ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Dies entspricht dem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis der Kommunalverwaltung als Dienstleisterin für die Allgemeinheit. Deshalb darf in der Öffentlichkeit keinesfalls der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder etwaige Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten beeinflussen können.

Korruption untergräbt bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in eine gerechte Aufgabenerfüllung. Um sie wirksam zu verhindern, muss deshalb bereits jeder Anschein vermieden werden, dass die Mitarbeitenden der Gemeinde Südlohn für persönliche Vorteile in Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein könnten. 

Zur Umsetzung des am 01. März 2005 in Kraft getretenen und am 01. Juni 2022 novellierten Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) sowie zur Zusammenfassung weiterer Regelungen zur Korruptionsprävention hat die Gemeinde Südlohn die “Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter” erlassen. Mit diser Dienstanweisung sollen allen Mitarbeitenden der Gemeinde Südlohn die bestehenden Bestimmungen erneut bewusstgemacht und notwendige ergänzende Regelungen geschaffen werden, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. 

In der Dienstanweisung ist auch das Sponsoring geregelt. Sponsoring kann nicht nur ein Einfallstor für Verbindungen mit Korruptionshintergrund sein, sondern unmittelbar ein Korruptionsdelikt verwirklichen, sodass es dann eben kein Sponsoring mehr ist, sondern eine Korruptionshandlung. Deshalb ist ein ausreichend sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit Sponsoring notwendig.

Weiterhin hat die Gemeinde Südlohn als Ergebnis der vorgenommen Gefährdungsanalyse ein Gefährdungsatlas erstellt. Grundlage hierfür ist der Anti-Korruptionserlass (Runderlass des Innenministeriums vom 09.Dezember 2022 „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“). Die Bekanntmachung und die Fortschreibung erfolgt auf dieser Seite.

Die Dienstanweisung erhebt nicht den Anspruch, dass allein durch ihre Existenz Korruption verhindert werden kann. Jedoch soll eine Sensibilisierung aller Beschäftigten für dieses Thema erzielt werden. In erster Linie sollen sie darüber informiert werden, wie man sich gegen Korruptionsversuche wehren kann oder mit einem bestehenden Korruptionsverdacht umgehen sollte. Dies dient vor allem auch dem Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Veröffentlichungspflicht nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Gemäß § 17 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen der Bürgermeister sowie die Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben werden jährlich zu veröffentlicht und könne hier abgerufen werden.

 

Korruptionsschutzbeauftragter

Bei der Gemeinde Südlohn wird die Aufgabe des Korruptionsschutzbeauftragten durch den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und Fachbereichsleiter Zentrale Dienste & Steuerung wahrgenommen. Dieser ist Ansprechperson für alle korruptionsrelevanten Themen sowie die gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen. Darüber hinaus ist er zuständig für die hausinterne Beratung und Sensibilisierung zur Korruptionsprävention. 

Herr Markus Lask
- Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters -
Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung