Europawahl

Am 18. April 2019 endete die achte Wahlperiode des Europäischen Parlaments. In direkter Abstimmung wurden vom 23. bis 26. Mai 2019 in 28 Mitgliedstaaten die Mitglieder des neuen Europäischen Parlaments gewählt.

Insgesamt sind 705 Mitglieder gewählt worden. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Wahlperiode:

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Letzter Wahltermin:

Sonntag, 26. Mai 2019

Wahlergebnisse:

Die Wahlergebnisse, die einzelnen Ergebnisse für die beiden Ortsteile, sowie der der Wahlbezirke finden Sie hier.

Nächster Wahltermin

Voraussichtlich Mai 2024

Wahlgebietseinteilung:

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Gemeindegebiet in Südlohn ist in 8 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Wahlberechtigte in der Gemeinde Südlohn:

In der Gemeinde Südlohn sind rd. 7.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
     
  2. aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen dazu gibt der Bundeswahlleiter.

Wahlsystem:

Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl

Stimmabgabe:

Jede Wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Wählbarkeit:

Wählbar ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)

Links: