Kanalisation und Sonderbauwerke

Details

Das Abwassernetz besteht aus der öffentlichen Kanalisation und der privaten Grundstücksentwässerung. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortung liegt an der Grundstücksgrenze. Das heißt, auf dem Privatgrundstück ist der Grundstückseigentümer für den Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung zuständig. Ab der Grundstücksgrenze ist die Gemeinde Südlohn im Bereich der öffentlichen Flächen als Abwasserbeseitigungspflichtige zuständig.

 Kanalisation, Kläranlagen und Sonderbauwerke:

Hierunter fallen der Neubau von Kläranlagen, Pumpwerken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, sowie der Neubau von Kanälen zur Erfassung von Schmutz- und Regenwasser in vorhandenen und geplanten Erschließungsgebieten einschl. aller Nebenanlagen und die Straßenentwässerung.

 

Unterhaltung von Kanälen:

Ein wesentlicher Bestandteil der Kanalunterhaltung ist die Kanalreinigung und Kanalinspektion. Zu dieser Aufgabe zählen: - Entfernen von Schmutzablagerungen und Verstopfungen der Kanäle mittels Hochdruckspülung. - ständige Kontrolle und Wartung aller Schächte und Bauwerke - Kontrolle der öffentlichen Kanäle mittels TV-Inspektion - Schachtreparatur - Reinigung der Straßenabläufe



Kanalinspektion:

Das Kanalnetz wird in regelmäßigen Abständen mit TV-Kameras untersucht.



Kanalsanierung:

Die durch die Inspektion erkannten Schäden werden in Schadensklassen eingeteilt und nach einem Prioritätenkatalog saniert. Dazu werden beim die unterschiedlichsten Sanierungsverfahren eingesetzt. Eine Auswechslung schadhafter Rohre in offener Bauweise kommt dabei ebenso in Betracht, wie Sanierungsverfahren, bei denen die Rohre von innen mit Hilfe von Robotern repariert werden.