Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Details

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio- kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.


Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie

  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten, oder

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen.

Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen :

  • der maßgebende Regelbedarf

  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind

  • Mehrbedarfe bei Schwerbehinderung, besondere Ernährung aus medizinischen Gründen oder Schwangerschaft

Begriffe im Kontext

Armut, Bürgergeld, Erwerbsminderung, Alterssicherung, Wohngeld, Sozialhilfe, Sozialhilfe (Behinderung), Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf (Behinderung), Grundsicherung (Behinderung), Miete, Alter, Rente