Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Details
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio- kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie
in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten, oder
in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen.
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen :
der maßgebende Regelbedarf
Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
Mehrbedarfe bei Schwerbehinderung, besondere Ernährung aus medizinischen Gründen oder Schwangerschaft
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Voraussetzungen
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder
Über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert, oder
durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder
bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag
Einkommens - /Vermögensnachweise
Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben - und Heizkostenabrechnungen
Belege über laufende Ausgaben
Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Suche:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
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