Hundehaltung anmelden - Hundesteuer

Details

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen anmelden.

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt dieser Kommune gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Besonderheiten zu großen Hunden und gefährlichen Hunden finden Sie bei der Hundehaltung gefährlicher und großer Hunde.

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich

  • 60,00 EUR für den ersten Hund

  • 86,00 EUR für den zweiten Hund

  • 106,00 EUR für den dritten und jeden weiteren Hund

Besonderheiten gefährliche Hunde

  • 429,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund

  • 644,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund

Unterlagen

  • Geburtsdatum / Alter des Hundes

  • Datum der Haltung

  • Datum der Haltung in Südlohn

  • Rasse des Hundes

  • Vorbesitzer (Vorname, Name, Anschrift)

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Gemeinde Südlohn