Grundsteuerreform - FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Details
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Eigentümer*innen von Grundstücken oder Immobilien betrifft . Diese Gelder werden von der Gemeinde zum Beispiel für Schulen, Straßen und Sportanlagen genutzt.
Warum gab es eine Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Grund dafür waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen, die sich aus den über Jahrzehnte nicht aktualisierten Besteuerungsgrundlagen der Länder ergaben. Daher war der Bundesgesetzgeber gezwungen, die Grundsteuer zu reformieren, um das Steueraufkommen dieser wichtigen Einnahmequelle für die Gemeinden weiterhin zu sichern.
Als Reaktion darauf verabschiedete der Bund ein neues Grundsteuergesetz, das Öffnungsklauseln für abweichende Regelungen der Bundesländer enthält.
Das Land NRW hat sich – wie zehn andere Bundesländer auch – entschieden, die Grundsteuerreform auf Grundlage des Bundesmodells umzusetzen. Daher werden ab 2025 in der Gemeinde Südlohn die Grundsteuerfestsetzungen nach geänderter Rechtslage erfolgen.
Was beinhaltet die Reform?
In den vergangenen Jahren haben die Finanzämter die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Auf Grundlage dieser Werte und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuermessbetrag berechnet. Dieser Verfahrensschritt wurde mit dem Grundsteuermessbescheid abgeschlossen, den Sie bereits von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel gegen den Grundsteuermessbetrag sind daher ebenfalls die Finanzämter zuständig.
Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Kommunen, die keine Abweichungen vornehmen können.
Warum muss ich meine Grundsteuer zahlen, obwohl ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt hab?
Das Einlegen eines Einspruchs entbindet nicht davon, die Steuern zunächst zahlen zu müssen. Der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes ist der Grundlagenbescheid für den Grundsteuerbescheid der Kommunen und als solcher für diese bindend. Solange der Grundsteuermessbetragsbescheid seitens des Finanzamtes nicht geändert oder aufgehoben wird, besteht die Zahlungspflicht für die Grundsteuer.
Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Südlohn?
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet daher nicht von der Zahlungspflicht. Die Grundsteuer ist zu den regulären Fälligkeitsterminen zu entrichten. Der Widerspruch wird von der zuständigen Stelle der Gemeinde Südlohn geprüft. Sobald die Prüfung des Widerspruchs abgeschlossen ist, erhalten Sie über das Ergebnis einen weiteren Bescheid.
Sollte sich der Widerspruch gegen den Grundsteuermessbetrag richten, hat der/die Steuerpflichtige mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid seitens der Gemeinde Südlohn zu rechnen. Denn der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt festgelegt. Deshalb sind dort etwaige Rechtsmittel einzulegen.
Wie wird die Grundsteuer festgelegt?
Zum Stichtag 1. Januar 2022 mussten alle Grundstückseigentümer*innen eine Erklärung zum Wert Ihres Grundstücks beim Finanzamt einreichen.
Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:
Ermittlung des Grundsteuerwerts: Der Wert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie wird durch das Finanzamt ermittelt. Das ist der Grundsteuerwert.
Anwendung der Steuermesszahl: Aus dem Grundsteuerwert wird ein Grundsteuermessbetrag abgeleitet. Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Anwendung des Hebesatzes: Der Grundsteuermessbetrag wird um den Hebesatz der Gemeinde Südlohn vervielfacht. Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde Südlohn = Grundsteuer
Hebesätze in der Gemeinde Südlohn
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke): Wird in der Ratssitzung am 05.03.2025 beschlossen!
Grundsteuer B Wohngrundstücke: Wird in der Ratssitzung am 05.03.2025 beschlossen!
Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: Wird in der Ratssitzung am 05.03.2025 beschlossen!
Was bedeutet „aufkommensneutral“?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er besagt lediglich, dass die Gemeinde nach der Reform (also im Jahr 2025) ihr Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer auf einem stabilen Niveau halten kann – sprich, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 etwa so hoch sind wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform selbst ist also nicht der Grund für eine Veränderung des Gesamtaufkommens.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre persönliche Grundsteuer unverändert bleibt. Sollte die Neubewertung ergeben, dass der Wert Ihres Grundbesitzes im Vergleich stark gestiegen ist, wird sich Ihre Grundsteuer entsprechend erhöhen – selbst wenn das Gesamtaufkommen der Gemeinde unverändert bleibt.
Was sind differenzierte Hebesätze?
Dabei handelt es sich um die Splittung der Hebesätze zur Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Diese Option ist für die nordrhein-westfälischen Kommunen durch Landesgesetz eingeführt worden, um diesen mehr Handlungsspielraum im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen. Über die Einführung von differenzierten Hebesätzen hat der Gemeinderat zu entschieden.
Welche Grundstücke zählen zu den Wohngrundstücken?
Die Grundstücksart legt das zuständige Finanzamt bei der Bewertung des Grundstücks fest. Die Gemeinde Südlohn hat daher keinen Einfluss auf die Einordnung des Grundstücks.
Zu den Wohngrundstücken gehören folgende Grundstücksarten:
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mietwohngrundstück
Wohnungseigentum
Welche Grundstücke zählen zu den Nicht-Wohngrundstücken?
Die Grundstücksart legt das zuständige Finanzamt bei der Bewertung des Grundstücks fest. Die Gemeinde Südlohn hat daher keinen Einfluss auf die Einordnung des Grundstücks.
Zu den Wohngrundstücken gehören folgende Grundstücksarten:
Teileigentum
Geschäftsgrundstücke
Unbebaute Grundstücke
Gemischt genutzte Grundstücke
Sonstige bebaute Grundstücke
Wie kontrolliere ich die berechnete Grundsteuer?
Für die Kontrolle der berechneten Grundsteuer, müssen Sie den aktuellsten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag des zuständigen Finanzamtes zur Hand nehmen. Dann können Sie den Grundsteuermessbetrag, der auf dem Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Südlohn abgedruckt ist, mit dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt abgleichen.
Was tun, wenn Sie einen Fehler entdecken?
Sollten Sie dennoch Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Grundsteuerfestsetzung haben, wenden Sie sich vorbereitet und bedacht an die zuständigen Stellen. Auf Grund der vielen Änderungen durch die Reform wird mit vielen Anrufen gerechnet.
Fragen/Fehler beim Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag: Wenden Sie sich an das Finanzamt. In den meisten Fällen wird dies für die Gemeinde Südlohn das Finanzamt Ahaus sein. Sie können die Grundsteuer-Hotline unter der Telefon-Nr.: 02561 929-1959 anrufen.
Fragen/Fehler zum Hebesatz: Wenden Sie sich an die Steuerabteilung der Gemeinde Südlohn, welche Sie unter der Telefon-Nr.: 02862 582-23 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns gern eine E-Mail an steueramt@suedlohn.de
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