Gewerbesteuer

Details

Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes.

Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird dem Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter durch Gewerbesteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt bekanntgegeben. Die hebeberechtige Gemeinde erhält eine Mitteilung über den Gewerbesteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt und setzt auf dieser Grundlage die Gewerbesteuer fest.

Befinden sich in mehreren Gemeinden Betriebstätten, so führt das Finanzamt eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages durch. Jede beteiligte Gemeinde erhält einen Zerlegungsanteil und setzt aufgrund des zugewiesenen Anteiles die Gewerbesteuer fest.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Südlohn.

Vorauszahlungen werden entsprechend der letzten Veranlagung oder aufgrund vom Finanzamt zu erlassener Gewerbesteuermessbescheide für Vorauszahlungszwecke festgesetzt.

Die vierteljährlichen Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11. des laufenden Jahres fällig.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 417 % (Stand: 2024).

Begriffe im Kontext

Ertrag, Gewerbesteuer, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeertrag, Gewerbesteuererklärung, Gewerbesteuermessbetrag, inländische Betriebsstätte, Inländischer Gewerbebetrieb, Gemeindesteuer, GewSt, Mein ELSTER, Realsteuer, elektronische Steuererklärung, Gewinn, Unternehmen, Messbetrag, Unternehmensgewinn, Steuermesszahl, Objektsteuer, Gewerbetreibender, Hebesatz