Unbedenklichkeitsbescheinigung
Details
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bzw. eine Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes) wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Außerdem werden nur Aufträge von öffentlichen Stellen vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa
der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
der Erteilung öffentlicher Aufträge etc.
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen.
Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 35 c Gewerbeordnung etc. - begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, telefonisch, per Telefax, als Online-Formular oder per Mail bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich beim Steueramt abholen.
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