Straßenbaubeiträge

Details

Wird bei einer vorhandenen (alten) Straße der Ausbauzustand verbessert, so müssen hierfür Straßenbaubeiträge erhoben werden. Die kostenmäßige Verteilung richtet sich nach der verkehrlichen Belastung der Straße.

Die rechtliche Grundlage der Beitragserhebung findet sich in § 8 KAG NW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Südlohn.