Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften
Details
Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten sowie Unterschriften können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Südlohn beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörden gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.
Zur Beglaubigung muss immer das Original vorgelegt werden.
Beglaubigt werden können:
Abschlusszeugnisse
Prüfungszeugnisse
Deutscher Ausweis / Reisepass
Schriftstücke
Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift legen sie bitte das entsprechende Schriftstück ohne Unterschrift vor, da diese in unserer Gegenwart geleistet werden muss
Nicht beglaubigt werden können:
Personenstandsdokumente (u.a. Geburts- oder Heirats-/Eheurkunden)
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt in dem sich das Ereignis zugetragen hat.Unikate (u.a. Fahrzeugschein, Führerschein)
Achtung!
Bei Schriftstücken in fremder Sprache müssen diese von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein.
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
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