Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften

Details

Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten sowie Unterschriften können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Südlohn beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörden gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.

Zur Beglaubigung muss immer das Original vorgelegt werden.

Beglaubigt werden können:

  • Abschlusszeugnisse

  • Prüfungszeugnisse

  • Deutscher Ausweis / Reisepass

  • Schriftstücke

  • Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift legen sie bitte das entsprechende Schriftstück ohne Unterschrift vor, da diese in unserer Gegenwart geleistet werden muss

Nicht beglaubigt werden können:

  • Personenstandsdokumente (u.a. Geburts- oder Heirats-/Eheurkunden)
    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt in dem sich das Ereignis zugetragen hat.

  • Unikate (u.a. Fahrzeugschein, Führerschein)

Achtung!
Bei Schriftstücken in fremder Sprache müssen diese von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein.