Kinderreisepass
Details
Der Bürgerservice der Gemeinde Südlohn bietet die Ausstellung von Kinderreisepässen an.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt der Bürgerservice oder Sie sehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nach.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht älter als 12 Jahre
Kosten
Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung innerhalb der Gültigkeit kostet 6 Euro.
Unterlagen
Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
Unterschriften der gesetzlichen Vertreter
Personalausweise oder Reisepässe der gesetzlichen Vertreter
ggf. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellungsurkunde
ein Biometrie taugliches Lichtbild
das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein
Weiterführende Informationen
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Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!
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Häufig gefragte Dienstleistungen:
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