Kinderreisepass
Details
Der Bürgerservice der Gemeinde Südlohn bietet die Ausstellung von Kinderreisepässen an.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt der Bürgerservice oder Sie sehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nach.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
deutsche Staatsangehörigkeit
nicht älter als 12 Jahre
Begriffe im Kontext
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro