Reisepass
Details
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Für Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis.
Die Erstellung des Reisepasses erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Dies dauert in der Regel 4-6 Wochen. Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitung dauert i.d.R. 72 Stunden) ausgestellt werden.
Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger (maschinenlesbarer) Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist dann 1 Jahr gültig. Zur Beantragung müssen zudem verbindliche Reisedaten vorliegen.
Wird der Reisepass unter dem Alter von 24 Jahre beantragt ist er 6 Jahre gültig, über dem Alter von 24 Jahre ist der Pass 10 Jahre gültig.
Online-Dienste
Kosten
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54,00 Euro
Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.
Unterlagen
Personalausweis oder bisherigen Reisepass. Sollte kein altes Dokument vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienstammbuches erforderlich.
neues Biometrie taugliches Lichtbild
bei unter 18-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
bei Änderung des Namens
durch Heirat: Eheurkunde
durch Scheidung: Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern.
Weiterführende Informationen
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