Bürgermeister: Markus Lask

Markus Lask (parteilos) ist seit dem 01. November 2025 Bürgermeister der Gemeinde Südlohn.

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Südlohn und Oeding, 
liebe Gäste,

die Gemeinde Südlohn mit ihren beiden Ortsteilen Südlohn und Oeding ist für mich, wie für Sie, eine Herzensangelegenheit. Deswegen habe ich mich bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 als unabhängiger Bürgermeisterkandidat für unsere schöne Gemeinde Südlohn zur Wahl aufstellen lassen. Das Ergebnis hat mich sehr gefreut. Ich konnte mit 46,34 % der Stimmen das deutlich beste Ergebnis der Kandidaten erreichen. Auch bei der Stichwahl am 28. September 2025 konnte ich mich mit 53,03 % der Stimmen durchsetzen.

Ab dem 1. November 2025 darf ich das Amt des Bürgermeisters unserer schönen Gemeinde übernehmen – eine Aufgabe, die ich mit großer Freude, Respekt und Tatkraft antrete. 

Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat und dem Team der Gemeindeverwaltung unsere schöne Gemeinde mit den Ortsteilen Südlohn und Oeding nach vorne zu bringen. Ihre Anliegen, Ideen und Perspektiven sind mir wichtig – lassen Sie uns im Dialog bleiben und Südlohn gemeinsam gestalten.

Ich freue mich auf die kommenden Begegnungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihr
Markus Lask 
Bürgermeister der Gemeinde Südlohn

Aufgaben:

Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gemeinde Südlohn kommt dem Bürgermeister eine zentrale Funktion zu.

  • Nach der Gemeindeordnung NRW ist er oberster Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung.
  • Der Bürgermeister leitet und verteilt die Geschäfte der Verwaltung.
  • Er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig der gesetzliche Vertreter der Gemeinde  bei allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
  • Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt sie durch.
  • Als Vorsitzender des Rates leitet der Bürgermeister die Ratssitzungen, gibt Ort und Zeitpunkt der Ratssitzungen bekannt und setzt die Tagesordnung fest.
  • Weitere Zuständigkeiten des amtierenden Bürgermeisters finden Sie im virtuellen Rathaus.

 

Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters

Nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG NRW) ist der Bürgermeister verpflichtet, dem Rat Auskunft über ausgeübte Tätigkeiten und Mitgliedschaften zu geben.

Gemäß § 7 KorruptionsbG NRW sind dem Rat insbesondere Tätigkeiten in Organen von Unternehmen, Einrichtungen und Verbänden sowie Mitgliedschaften in Gremien anzuzeigen. Darüber hinaus ist jährlich eine Übersicht über Art und Umfang dieser Tätigkeiten sowie über erhaltene Vergütungen vorzulegen und in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Die nachfolgende Übersicht umfasst die entsprechenden Tätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters im Jahr 2025. Etwaige neu hinzukommende Tätigkeiten werden dem Rat unverzüglich angezeigt.

 

Anbei die strukturierte Übersicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW):

 

1. Tätigkeiten in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 KorruptionsbG NRW)

  • LokalWerke GmbH – Aufsichtsrat (Mitglied) – Vergütung: 100 EUR je Sitzung (2025: 100 EUR)
  • LokalWerke GmbH – Gesellschafterversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH – Gesellschafterversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH – Aufsichtsrat (stellv. Mitglied) – keine Vergütung
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH – Gesellschafterversammlung (Mitglied) – keine Vergütung

2. Tätigkeiten in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 KorruptionsbG NRW)

  • WohnBau Westmünsterland eG – Beirat (Mitglied) – keine Vergütung

3. Tätigkeiten in Organen von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 KorruptionsbG NRW)

  • Sparkasse Westmünsterland – Sparkassenbeirat (Mitglied) – keine Vergütung
  • Sparkassenbeirat der Sparkasse Westmünsterland – Mitglied – keine Vergütung

4. Tätigkeiten in Organen von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 KorruptionsbG NRW)

  • Euregio e. V. – Mitgliederversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Städte- und Gemeindebund NRW e. V. – Mitgliederversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Münsterland e. V. – Mitgliederversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Jugendwerk Südlohn Oeding e. V. – Mitgliederversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • SOMIT – Südlohn Oeding Marketing, Information & Touristik e. V. – Vorstand (Mitglied) – keine Vergütung
  • SOMIT – Südlohn Oeding Marketing, Information & Touristik e. V. – Beirat (Mitglied) – keine Vergütung
  • Bildungsforum e. V. – Vorstand (Mitglied) – keine Vergütung
  • GVV-Kommunalversicherung VVaG – Regionalbeirat Münster (Mitglied) – keine Vergütung
  • Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. – Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) – keine Vergütung

5. Mitgliedschaften in Organen sonstiger Einrichtungen und Gremien (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 KorruptionsbG NRW)

  • „aktuelles forum“ Volkshochschule Ahaus – Verbandsversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Kommunale ADV Anwendergemeinschaft West – Verbandsversammlung (Mitglied) – keine Vergütung
  • Bürgermeisterkonferenz – Mitglied – keine Vergütung
  • Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten – Mitglied – keine Vergütung
  • Arbeitsgemeinschaft parteiunabhängige Bürgermeister – Mitglied – keine Vergütung
  • Vertreter des Schulträgers in der Schulkonferenz – Mitglied – keine Vergütung
  • Bilaterale Arbeitsgruppe Winterswijk–Südlohn – Mitglied – keine Vergütung
  • Haushaltskommission – stellv. Mitglied – keine Vergütung
  • Arbeitskreis Digitalisierung – Mitglied – keine Vergütung

6. Erläuterung

Die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten gewährten Sitzungsgelder wurden und werden vollständig an die Gemeinde Südlohn abgeführt.