Bauakteneinsicht

Details

Bauakten umfassen alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben bestehen. Eine Bauakte kann dabei auch mehrere Anträge und Genehmigungen enthalten. Der Grundstückseigentümer, sowie von ihm bevollmächtigte Personen, können im Fachbereich Planen und Bauen persönlich Akteneinsicht nehmen oder Auszüge aus der Bauakte beantragen.“

Die Beträge für Kopien etc. kommen ja aus der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und könnten da bei Bedarf auch noch ergänzt werden, wobei wir in der Praxis kaum Gebühren erheben. Die meisten leihen sich die Akten aus und bringen die dann innerhalb von 2 Wochen wieder zurück.