Entwässerungsantrag und Kanalauskunft

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Entwässerungsantrag und Kanalauskunft
Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Der Entwässerungsantrag gem. § 14 der Entwässerungssatzung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.  

Angaben zur Lage der Grundstücksanschlussleitungen für Abwasser (auch Abwasser-Hausanschluss genannt) erhalten Sie von den nebenstehend aufgeführten Mitarbeitenden des Fachbereiches Planen und Bauen. Die Angaben der Gemeinde Südlohn sind hinsichtlich Lage und der Abwasserart (Schmutz-, Regen- oder Mischwasser) örtlich zu prüfen.

Der Entwässerungsantrag ist an die E-Mail bauamt@suedlohn.de zu schicken. Sollte der Antrag und die Planunterlagen die zulässige Dateigröße Ihres E-Mail-Postfaches übersteigen, so können Sie einen Link zum Upload Ihrer Unterlagen über die E-Mail bauamt@suedlohn.de anfordern.

Die Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation sind umgehend nach bzw. bei der Herstellung den Mitarbeitenden der Zentralkläranlage zu melden, Tel. 02862 / 3680 (Wenn möglich, sollte die Baugrube offen sein!). Die Gemeinde behält sich vor, die Anschlüsse/Grundleitungen vor Ort abzunehmen! Fehlanschlüsse und die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers, falls die Abnahme nicht beantragt wurde.

Revisionsschacht
Bei der Neuerrichtung von Anschlussleitungen auf einem privaten Grundstück hat der Grundstückseigentümer in der Nähe der Grundstücksgrenze einen Einsteigeschacht oder eine Inspektionsöffnung auf seinem Grundstück außerhalb des Gebäudes einzubauen.

Rückstausicherungen:
Rückstausicherungen sind für alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene, ≙ i.d.R. Straßenoberkannte, vorzusehen. Das heißt, Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. Abweichend von der DIN gibt es auch bauartzugelassene Rückstaupumpanlagen ohne Rückstauschleife. Fragen Sie hierzu Ihren Installateur.

Rückstauverschlüsse müssen der DIN EN 13564-1 entsprechen. Nach DIN EN 12056-4 dürfen Rückstauverschlüsse nur verwendet werden, wenn:

  • Gefälle zum Kanal besteht;

  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;

  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und

  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser ist mit freiem Gefälle in die Kanalisation zu entwässern, es darf nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss geführt werden.

Hinweise zur Rückstauverschlüssen:
Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser, d.h. wenn eine Toilette ist angeschlossen, muss Typ 3 der DIN EN 13564-1 entsprechen und mit der Kennzeichnung "F" versehen sein.

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen (Hersteller oder Installateur) gewartet werden:

  • 1/4-jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben,

  • 1/2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern

  • jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern.

  • wenn Herstellerangaben kürzere Fristen ausweisen, gelten diese.

Es gibt auch Einzelrückstausicherungen für den Fall, dass nur eine Waschmaschine und/oder Handwaschbecken unterhalb der Rückstauebene liegen. Fragen Sie Ihren Installateur.

Auch unterhalb der Rückstauebene liegende Ablaufstellen für Regenwasser sind gegen Rückstau zu sichern.