Rats- und Ausschussangelegenheiten: Vorbereitung

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Die Rats- und Ausschussarbeit befasst sich mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen von Gremien der Gemeinde Südlohn.

Der Rat ist die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Volksvertretung auf kommunaler Ebene und besteht aus Ratsmitgliedern, die ihre Tätigkeit während einer  Wahlperiode ausüben. Der Rat ist die politische Repräsentation der Bürgerschaft. Die Ratsmitglieder sind in der Regel Mitglieder politischer Parteien, können sich in Fraktionen zusammenschließen und wählen nach ihrem Statut eine Fraktionsvorsitzende oder einen Fraktionsvorsitzenden.

Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister ohne Mitglied zu sein. Er lädt den Rat aufgrund der Geschäftsordnung zu den Sitzungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Bei den Abstimmungen hat er, bis auf wenige Ausnahmen, Stimmrecht. Die Aufstellung der Tagesordnung und dazugehörigen Sitzungsvorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Der Rat kann zur Vorbereitung der Beschlüsse Fachausschüsse bilden und bestimmt deren Anzahl und Stärke. Er kann den Ausschüssen Entscheidungsbefugnisse übertragen, kann aber jederzeit die Entscheidung wieder an sich ziehen. Der Rat bildet aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Haupt- und Finanzausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss. Die von ihm und den Ausschüssen gefassten Beschlüsse führt der Bürgermeister aus.